Brückengeländer

Brückengeländer stellen in ihrer Hauptfunktion eine Absturzsicherung oder Personenführungselement dar. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sollen dadurch vor Abstürzen in die Tiefe bewahrt werden.

Für gewöhnlich bestehen Brückengeländer aus Holz, Stahl, Kunststoff oder Aluminium. Aber auch Plexiglaselemente werden immer öfter verwendet. Dabei sind die Geländer am Brückentyp und Design angepasst.

Welche Materialstärken und Größen für die jeweiligen Brückengeländer tatsächlich erforderlich sind berechnet normalerweise der Ingenieur für Tragwerksplanung. Häufig kommt es allerdings auch vor, dass Zimmerleute, Tischler, Bauschlosser oder andere Handwerker die Sicherungselemente berechnen und errichten. Dieses Vorgehen ist zwar nicht strafbar, aber sollte bei der Benutzung einer Absturzsicherung, welche durch keinen Ingenieur errichtet wurde, eine Person zu Schaden kommen, kann dieses unter Umständen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Brückengeländer unterliegen Mindesthöhen. Bei einer Absturzhöhe von weniger als 12 Meter beträgt die Mindesthöhe der Absturzsicherung 1 Meter, bei größeren Höhen liegt diese bei 1,1 Meter. Befindet sich das Brückengeländer neben einem Radweg ist das vorgeschriebene Mindestmaß der Höhe 1,2 Meter. Eine höhere Absturzsicherung erhöht folglich die Sicherheit für die Brückenpassanten.

Häufig wird auf Querstreben im Geländerdesign verzichtet, um Kinder vom Klettern abzuhalten. Plexiglaselemente werden oftmals eingesetzt, um den Passanten, auch kleineren, eine freie Sicht zu gewähren.

Um eventuelle Abstürze von Fahrzeugen zu vermeiden, haben einige Geländer Stahlseile im Handlauf integriert. Diese sollen bei Unfällen die Fahrzeuge auffangen.

Häufig werden historische Brückengeländer durch neuere geschützt und nicht ersetzt. Diese neuen erhalten den Blick auf die ursprünglichen Geländer, da sie meistens zurückversetzt angebracht werden. Dadurch werden nicht nur die historischen Absturzsicherungen vor weiteren Belastungen entledigt, sondern auch die Sicherheit für die Brückenbenutzer weitestgehend gewährleistet.

Es sollte darauf geachtet werden, dass bei älteren Geländern dringend davon abzuraten ist sich, insbesondere in Gruppen, anzulehnen. Es ist sehr schwer die Beschaffenheit einzuschätzen, inwieweit die Abnutzung durch die Alterung über den Existenzzeitraum fortgeschritten ist.

Als Abnutzungen werden z. B. das Verfaulen des Holzes, die Versprödung von Kunststoffen und Korrosion von Stahl bezeichnet. Abnutzungserscheinungen entstehen durch Belastung und sonstigen Einflüssen wie z. B. das Wetter.

Die DIN 1076 schreibt eine jährliche Standsicherheits-Prüfung von Brücken und ihren Geländern vor.